Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 212
An welchen Orten darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIn befriedeten Bezirken✓ richtig
- BIn der Nähe der Jagdgrenze
- CAuf Gewässern.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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