Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 211
In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken zu falknerischen Zwecken verbindlich geregelt?
Antwortmöglichkeiten
- AIm Bundesjagdgesetz
- BIn der Bundeswildschutzverordnung✓ richtig
- CIm Bundesnaturschutzgesetz
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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