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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 200

Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild und Federwild, außer Möwen, Waldschnepfen, Auer- und Birkwild gilt…

Antwortmöglichkeiten

  1. Azwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
  2. Bzwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
  3. Cnicht in den nächsten drei Nächten vor und nach Vollmond

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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