Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 199

Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter in M-V seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der unteren Jagdbehörde
  2. BBeim Landwirtschaftsamt
  3. CBeim örtlichen Gemeindeamt✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Brandenburg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.