Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 189
Bei der Benutzung des Jägernotweges darf der Jäger…
Antwortmöglichkeiten
- Adie Schusswaffe in geladenem, aber gesicherten Zustand mitführen, Jagdhunde nur an der Leine mitführen.
- Bdie Schusswaffe ungeladen mitführen, den Jagdhund laufen lassen
- CSchusswaffen nur ungeladen im Futteral, Jagdhunde nur an der Leine mitführen✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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