Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 183
Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb...
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden✓ richtig
- Beiner Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
- Ceines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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