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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 170

In welchem Umkreis um Fütterungen darf nach dem Bundesjagdgesetz Schalenwild in Notzeiten nicht erlegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A100 m
  2. B200 m✓ richtig
  3. C400 m

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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