Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 170
In welchem Umkreis um Fütterungen darf nach dem Bundesjagdgesetz Schalenwild in Notzeiten nicht erlegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- A100 m
- B200 m✓ richtig
- C400 m
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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