Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 157
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an Gesellschaftsjagden als Schütze teilnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein✓ richtig
- BJa
- CNur in Begleitung des Erziehungsberechtigten
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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