Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 156
Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens innerhalb gemeinschaftlicher Jagdbezirke verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdgenossenschaft✓ richtig
- BDie Gemeinde
- CDie Revierinhaber
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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