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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 150

Welcher Grundsatz trifft für die Tierkörperbeseitigung zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGewässer, Boden und Futtermittel dürfen nicht verunreinigt werden✓ richtig
  2. BDer Jäger kann nach Gutdünken verfahren
  3. CZur unschädlichen Beseitigung soll in jedem Revier ein Luderplatz vorhanden sein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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