Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 148
Was ist notwendig, wenn beim Erlegen und Aufbrechen keine Kundige Person anwesend ist und das Wild über zugelassene Betriebe vermarktet werden soll?
Antwortmöglichkeiten
- ANeben dem Zwerchfell müssen für jedes Stück alle Organe mitgeliefert werden, auch Haupt und Gescheide x✓ richtig
- BDer Jagdherr gibt eine Ehrenerklärung ab, dass alles Wildbret genusstauglich ist
- CDer zugelassene Betrieb darf das Wild nur im örtlichen Bereich vermarkten
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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