Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 146
Wann ist eine amtliche Fleischbeschau bei einem erlegten Reh nicht notwendig?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Reh verhielt sich vor dem Schuss natürlich und es wurden beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt. x✓ richtig
- BDie Bewegungen des Rehes waren unharmonisch, nach dem Erlegen wurde festgestellt, dass das Reh eine noch nicht verheilte Laufverletzung hat.
- CDas Verhalten des Rehes vor dem Schuss war normal, beim Aufbrechen wurden aber Verwachsungen und Verklebungen der Lunge festgestellt
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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