Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 144
Welche Pflichten hat der Jäger, wenn er das Wild nicht zur amtlichen Fleisch- oder Trichinenuntersuchung angemeldet hat, sondern das Wild an einen Einzelhandelsbetrieb abgibt?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jäger muss darauf achten, dass er das Wild zeitnah abgibt
- BKeine
- CDer Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, dass keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden und dass die Übernahme der Trichinenuntersuchung durch Unterschrift erklärt wurde x✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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