Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 59
Was hat mit Fallwild zu geschehen?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Tierarzt muss die Genusstauglichkeit prüfen
- BDas Stück muss dem Ordnungsamt gemeldet werden
- CDas Stück ist genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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