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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg4 · Frage 60

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischbeschaupflicht?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
  2. Bwenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
  3. Cwenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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