Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg4 · Frage 57
Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung veräußern?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
- Bnein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen✓ richtig
- Ces bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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