Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg3 · Frage 11
Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurz- oder Langwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Woche
- BZwei Wochen✓ richtig
- CVier Wochen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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